Vermögenswirksame Leistungen mit ETFs
Bekannt aus*:
6 gute Gründe für OSKAR VL
- 100 % günstige Aktien-ETFs mit weltweiter Streuung
- Vollständig digital und per App steuerbar
- Schon ab 25 Euro Sparrate im Monat
- Keine Mindestlaufzeit (7 Jahre Sperrfrist entfällt)
- Flexible Verfügbarkeit des angesparten Vermögens
- Jederzeit von Deinem alten VL-Vertrag zu OSKAR wechseln
Warum über 150.000 Menschen OSKAR für ihre Geldanlage nutzen
Simon G.
Vermögenswirksame Leistungen mit ETFs
Ich nutze schon seit Jahren vermögenswirksame Leistungen und freue mich jeden Monat über die geschenkten 40 Euro vom Chef. Der Wechsel von meinem alten VL-Bausparvertrag zum OSKAR ETF-Portfolio ging ganz einfach. Außerdem nutze ich jetzt viel bessere Renditechancen.
Diana
Geldanlage ohne Aufwand
Ich lege seit drei Jahren Geld mit OSKAR an und ich muss mich um nichts kümmern. Die Entwicklung meiner Anlage gefällt mir, und ich habe OSKAR auch schon mehreren Freunden empfohlen.
Sven B.
Optimal für mich als Einsteiger
Ich hatte vorher keine Ahnung von Geldanlage. Bei OSKAR fühle ich mich gut aufgehoben, weil alles verständlich erklärt und auch transparent dargestellt wird. Die Rendite stimmt auch.
VL-Rechner: So können sich Deine vermögenswirksamen Leistungen entwickeln
Wer Geld anlegt, möchte langfristig ein Vermögen aufbauen. OSKAR VL investiert Deine vermögenswirksamen Leistungen renditeorientiert in sechs weltweit gestreute Aktien-ETFs. Mit dem VL-Rechner kannst Du abschätzen, wie sich Deine Einzahlungen bei unterschiedlichen Marktentwicklungen entwickeln könnten.
Rechne Dein mögliches zukünftiges Vermögen aus.
Zusätzlicher eigener Betrag zu Beginn der Berechnung.
Dein eigener Beitrag – zusätzlich zum Arbeitgeberzuschuss.
40 € sind voreingestellt. Trage den tatsächlichen Zuschuss Deines Arbeitgebers ein; er ist unabhängig von Deinem eigenen Beitrag.
Frei wählbarer Rechenzeitraum. OSKAR VL hat keine Mindestlaufzeit.
Prognostiziertes Guthaben nach 7 Jahren
- Einzahlungen insgesamt
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- Davon vom Arbeitgeber
- –
- Davon eigene Einzahlungen (inkl. Einmalanlage)
- –
Frühere Wertentwicklungen, Simulationen und Prognosen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Wertentwicklungen. Verluste bis zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens sind möglich.
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Gute Entwicklung: | -/- (Rendite p.a -/- %) |
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Mittlere Entwicklung: | -/- (Rendite p.a -/- %) |
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Schlechte Entwicklung: | -/- (Rendite p.a -/- %) |
Hinweise zur Berechnung
Dem Zukunftsrechner liegen historische Daten repräsentativer Index- und ETF/ETC-Portfolios zugrunde, deren relevante Merkmale der jeweiligen Anlagestrategie möglichst weitgehend entsprechen. Das 5%-Quantil stellt eine schlechte, das 50%-Quantil, eine mittlere und das 95%-Quantil eine gute Wertentwicklung dar. Wertentwicklungen unter dem 5%- und über dem 95%-Quantil sind mit entsprechend geringer Wahrscheinlichkeit möglich. Einzelheiten hierzu findest Du in der “Erläuterung der Rendite-Erwartung” auf www.oskar.de. Frühere Wertentwicklungen, Simulationen oder Prognosen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Wertentwicklungen. Die Kapitalanlage ist mit Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen. In der dargestellten Rendite-Erwartung sind Kosten für die Vermögensverwaltung und die Service-Gebühr in Höhe von jeweils 0,425% p.a., die Kosten für den Wertpapierhandel von 0,15% p.a. sowie die Produktkosten der ETF-Anbieter in Höhe von durchschnittlich 0,14% p.a. bereits berücksichtigt. Zu entrichtende Steuern bleiben unberücksichtigt, da steuerliche Effekte von individuellen Umständen abhängen und insofern der Vergleichbarkeit von Wertentwicklungen nicht dienlich sind.
Die wichtigsten Fragen zu OSKAR VL mit ETFs
Was sind die Besonderheiten von OSKAR VL?
OSKAR VL verbindet den Zuschuss Deines Arbeitgebers mit den Wachstumschancen der weltweiten Aktienmärkte. Sechs Aktien-ETFs investieren breit gestreut in mehr als 10.000 Unternehmen aus den USA, Europa, Japan, dem asiatisch-pazifischen Raum und den Schwellenländern. Anders als bei zulagenberechtigten VL-Verträgen gibt es keine siebenjährige Sperrfrist: Dein Guthaben bleibt jederzeit verfügbar. Auswahl, Überwachung und Rebalancing der ETFs laufen automatisch, und Du steuerst Dein Konto einfach digital über Deinen OSKAR-Account und die App. Starten kannst Du ab 25 Euro im Monat.
Ich habe schon einen VL-Vertrag und möchte zu OSKAR VL wechseln. Was kann ich tun?
Du kannst Deinen bisherigen VL-Vertrag in vielen Fällen beitragsfrei stellen und Deinen Arbeitgeber bitten, künftige Zahlungen auf Dein OSKAR-VL-Konto umzuleiten. Ob eine Beitragsfreistellung möglich ist und welche Folgen sie hat, richtet sich nach den Bedingungen Deines bisherigen Vertrags. Prüfe diese Bedingungen, bevor Du den alten Vertrag änderst oder kündigst.
Wie kann ich mit OSKAR VL starten?
Eröffne online ein VL-Konto und wähle bei der Registrierung „VL-Konto“ aus. Die monatliche Mindestsparrate beträgt 25 Euro. Zahlt Dein Arbeitgeber weniger, kannst Du die Differenz mit eigenen Mitteln aufstocken. Nach der Eröffnung erhältst Du die Arbeitgeberbescheinigung für Deine Personalabteilung; Dein Arbeitgeber überweist seinen Anteil anschließend direkt auf Dein VL-Konto. Auch zusätzliche Einmalzahlungen sind möglich. Alternativ kannst Du unter „Ein-/Auszahlungen“ in Deinem OSKAR-Profil eine private monatliche Sparrate einrichten.
Ich habe schon ein oder mehrere OSKAR-Konten. Kann ich auch OSKAR VL nutzen?
Ja. Melde Dich in Deinem Account an, füge über das Pluszeichen ein weiteres Konto hinzu und wähle „VL-Konto“. Da Deine Legitimation bereits vorliegt, ist die zusätzliche Kontoeröffnung in der Regel schneller erledigt.
Was kostet OSKAR VL?
Für OSKAR VL fällt keine zusätzliche VL-Grundgebühr an. Es gelten die regulären OSKAR-Gebühren: 1,14 Prozent pro Jahr bei einem Depotwert unter 10.000 Euro, 0,94 Prozent ab 10.000 Euro und 0,84 Prozent ab 50.000 Euro. Darin sind durchschnittlich 0,14 Prozent Produktkosten der ETFs enthalten.
Wie zahle ich meine Sparraten ein?
Dein Arbeitgeber überweist Deine vermögenswirksamen Leistungen nach § 3 Abs. 2 des Fünften Vermögensbildungsgesetzes (5. VermBG) direkt auf Dein OSKAR-VL-Konto; der Betrag fließt nicht zuerst auf Dein Girokonto. Möchtest Du den Arbeitgeberbeitrag aus Deinem Arbeitslohn aufstocken, vereinbarst Du das mit Deinem Arbeitgeber. Für eine private Aufstockung über Dein OSKAR-VL-Konto brauchst Du den Arbeitgeber nicht. Du kannst selbst überweisen oder eine private Sparrate einrichten.
Was ist der Unterschied zwischen OSKAR und OSKAR VL?
OSKAR VL ist ein eigenes Konto für vermögenswirksame Leistungen und investiert in ein festes Portfolio aus sechs Aktien-ETFs. Das reguläre OSKAR-Portfolio kann zusätzlich Anleihen und eine Inflationsschutz-Komponente enthalten und bietet verschiedene Anlagestrategien. Beide Konten kannst Du parallel führen.
Bekomme ich bei OSKAR VL die Arbeitnehmersparzulage?
Nein. OSKAR VL ist nicht zulagenberechtigt. Deshalb erhältst Du für diesen Vertrag keine Arbeitnehmersparzulage und es wird keine elektronische Vermögensbildungsbescheinigung an das Finanzamt übermittelt. Dafür entfällt die siebenjährige Sperrfrist: Du kannst jederzeit auf Dein Guthaben zugreifen.
Wie kann ich mir mein Guthaben auszahlen lassen?
Du kannst Dir Dein Guthaben jederzeit vollständig oder über einen monatlichen Auszahlungsplan auszahlen lassen. Eine siebenjährige Sperrfrist besteht bei OSKAR VL nicht. Ob Dein Arbeitgeber bereits gezahlte Leistungen zurückfordern kann, richtet sich gegebenenfalls nach den für Dein Arbeitsverhältnis geltenden Regelungen. Das ist von der Verfügbarkeit Deines OSKAR-VL-Guthabens zu unterscheiden.
Wer verwaltet mein Geld bei OSKAR VL?
Die Scalable Capital Bank GmbH verwaltet Dein Portfolio. Die Baader Bank AG führt das Depot und das Verrechnungskonto.
In diese ETFs investiert OSKAR VL
OSKAR VL investiert zu 100 Prozent in Aktien-ETFs. Das feste Portfolio bildet die wichtigsten Aktienmärkte weltweit ab: große Unternehmen aus den USA, Europa, Japan und dem asiatisch-pazifischen Raum, Aktien aus Schwellenländern sowie kleinere Unternehmen aus entwickelten Märkten.
Die sechs ETFs ergänzen sich zu einem weltweit gestreuten Portfolio. Die Scalable Capital Bank GmbH verwaltet die Anlage und stellt die vorgesehene Gewichtung durch regelmäßiges Rebalancing wieder her.
| ETF | Kosten /TER in % p.a. |
| Amundi S&P 500 Climate Paris Aligned UCITS ETF |
0,07 |
| Invesco MSCI Japan ESG Climate Paris Aligned UCITS ETF |
0,15 |
| iShares MSCI Europe Paris-Aligned Climate UCITS ETF |
0,15 |
| L&G Asia Pacific ex Japan ESG Exclusions Paris Aligned UCITS ETF |
0,16 |
| Invesco MSCI Emerging Markets ESG Climate Paris Aligned UCITS ETF |
0,19 |
| UBS MSCI World Small Cap Socially Responsible UCITS ETF (Acc) |
0,23 |
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Alle sechs ETFs berücksichtigen ESG-Kriterien. Das Anlageuniversum wird laufend überwacht. OSKAR behält sich vor, einzelne ETFs zu ersetzen, wenn besser geeignete Produkte verfügbar sind. Bei Bestandskunden können deshalb vorübergehend bisherige und neue ETFs gleichzeitig im Portfolio liegen.
Die Geldanlage an den Kapitalmärkten ist mit Risiken verbunden. Bitte beachte unsere Risikohinweise.
Was sind vermögenswirksame Leistungen?
Vermögenswirksame Leistungen, kurz VL oder VWL, sind Geldbeträge, die Dein Arbeitgeber direkt in eine von Dir gewählte Sparform einzahlt. Der Betrag kann zusätzlich zu Deinem Gehalt vereinbart sein. Reicht der Arbeitgeberzuschuss für Deine gewünschte Sparrate nicht aus, kannst Du nach § 11 des Fünften Vermögensbildungsgesetzes (5. VermBG) auch Teile Deines Arbeitslohns vermögenswirksam anlegen lassen.
§ 2 des 5. VermBG nennt die zulässigen Anlageformen, darunter Verträge über Fondsanteile und Bausparverträge. Nach § 3 Abs. 2 des 5. VermBG überweist dein Arbeitgeber den Betrag direkt auf dein VL-Konto. Das Geld fließt deshalb nicht zuerst auf dein Girokonto.
Wer bekommt vermögenswirksame Leistungen?
Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss gibt es nicht. Ob und wie viel Dein Arbeitgeber zahlt, ergibt sich aus Deinem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung, Deinem Arbeitsvertrag oder den für Deinen Dienstherrn geltenden Regeln. Frage Deine Personalabteilung, wenn Deine Unterlagen keine eindeutige Regelung enthalten.
| Personengruppe | Grundlage des Anspruchs | Höhe oder Hinweis |
| Tarifgebundene Beschäftigte | Tarifvertrag | Tariflich vereinbarter Betrag |
| Nicht tarifgebundene Beschäftigte | Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung | Kein allgemeiner gesetzlicher Anspruch; individuelle Regelung |
| Auszubildende | Tarif- oder Ausbildungsvertrag | Vereinbarter Betrag |
| Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie Soldatinnen und Soldaten | Bundes- oder Landesrecht | Häufig 6,65 Euro monatlich; bei Teilzeit können andere Beträge gelten |
Warum ETFs für vermögenswirksame Leistungen?
ETFs können sich für vermögenswirksame Leistungen eignen, weil sie eine breite Streuung ermöglichen und durch ihre regelbasierte Indexabbildung häufig vergleichsweise geringe Produktkosten haben. Mit einem VL-ETF-Sparplan investierst Du regelmäßig in Fonds, die Dein Geld auf viele Unternehmen und Märkte verteilen.
Ein Index fasst nach festen Kriterien ausgewählte Wertpapiere zusammen und zeigt, wie sich ein bestimmter Markt oder Marktbereich entwickelt. ETFs bilden diesen Index nach festen Regeln nach und kommen deshalb meist ohne aktives Fondsmanagement aus.
Kursrisiken bestehen dennoch: Aktien-ETFs schwanken im Wert und können am Ende der Sparphase unter dem Einstandswert liegen.
Für die Arbeitnehmersparzulage kommen Fondsverträge nur infrage, wenn Fonds und Vertrag die gesetzlichen Bedingungen erfüllen. § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c des 5. VermBG verlangt bei den dort genannten Investmentvermögen grundsätzlich eine Aktienquote von mindestens 60 Prozent.
Wie legst Du Deine vermögenswirksamen Leistungen in ETFs an?
In vier Schritten zu Deinem VL-ETF-Sparplan:
- Kläre mit Deiner Personalabteilung, ob Dein Arbeitgeber VL zahlt und wie hoch der Zuschuss ist.
- Eröffne ein VL-Depot bei einem geeigneten Anbieter und prüfe Kosten, ETF-Auswahl, Risiken, Laufzeit und Zulagenberechtigung.
- Übermittle Deiner Personalabteilung die Vertrags- oder Arbeitgeberbescheinigung mit den Zahlungsdaten.
- Prüfe nach dem vereinbarten Starttermin, ob die erste Zahlung eingegangen ist.
Möchtest Du die Sparrate aus Deinem Arbeitslohn ergänzen, vereinbarst Du das mit Deinem Arbeitgeber. § 11 des 5. VermBG regelt die vermögenswirksame Anlage von Lohnteilen; Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen können Einzelheiten abweichend bestimmen. Für eine private Aufstockung über Dein OSKAR-VL-Konto brauchst Du den Arbeitgeber nicht. Du kannst selbst überweisen oder eine private Sparrate einrichten.
Welche ETFs sind VL-fähig?
VL-fähig sind ETFs, die ein Anbieter innerhalb eines VL-Vertrags zur Auswahl stellt. Für eine staatliche Förderung reicht diese Bezeichnung allein nicht: Fonds und Vertrag müssen gemeinsam die Voraussetzungen des 5. VermBG erfüllen. Bei Fondsanlagen verlangt § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c grundsätzlich eine Aktienquote von mindestens 60 Prozent.
In der Praxis begrenzen Anbieter die Auswahl auf bestimmte Aktien- oder Mischfonds-ETFs. Vergleiche deshalb nicht nur den Index, sondern auch Gesamtkosten, Streuung, Ausschüttungsverwendung, Vertragsbedingungen und Zulagenberechtigung. Ein weltweit ausgerichteter Index kann regionale Risiken breiter verteilen als ein Länder- oder Branchenindex. Entscheidend ist trotzdem das Gesamtportfolio: Mehrere ETFs sind nur dann sinnvoll, wenn sie sich ergänzen und nicht überwiegend dieselben Märkte abbilden.
Bei OSKAR VL musst Du keine einzelnen ETFs auswählen: Deine Sparrate wird automatisch in ein festes, weltweit gestreutes Portfolio aus sechs Aktien-ETFs investiert.
ETF-Sparplan und VL-Sparen: Was ist der Unterschied?
Ein freier ETF-Sparplan wird von Dir finanziert und ist grundsätzlich nicht an die Förderregeln des 5. VermBG gebunden. Bei einem VL-Sparplan überweist Dein Arbeitgeber den vereinbarten Betrag direkt in einen dafür eingerichteten Vertrag. Der Betrag kann aus einem Arbeitgeberzuschuss und einem Teil Deines Arbeitslohns bestehen. Einen freien Sparplan kannst Du unabhängig von einem Arbeitsverhältnis fortführen; laufende VL-Zahlungen setzen dagegen einen Arbeitgeber voraus.
Bei einem zulagenberechtigten Fondsvertrag gilt die gesetzliche Sperrfrist. Ein freier ETF-Sparplan ist nicht an diese Förderfrist gebunden; seine Verfügbarkeit richtet sich nach den Vertragsbedingungen. Die Arbeitnehmersparzulage gibt es nur für zulagenberechtigte VL-Verträge und nur dann, wenn auch Deine persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Beide Sparformen kannst Du parallel nutzen.
Wie viel gibt der Staat dazu?
Bei einem zulagenberechtigten Fondsvertrag beträgt die Arbeitnehmersparzulage nach § 13 Abs. 1 und 2 5. VermBG 20 Prozent auf höchstens 400 Euro VL im Kalenderjahr. Damit sind bis zu 80 Euro Zulage pro Jahr möglich. Dein zu versteuerndes Einkommen darf 40.000 Euro nicht überschreiten; bei Zusammenveranlagung liegt die Grenze bei 80.000 Euro.
Du beantragst die Zulage mit Deiner Einkommensteuererklärung und musst dafür in die elektronische Datenübermittlung des Anbieters einwilligen. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen, nicht Dein Bruttogehalt. Der Arbeitgeberzuschuss kann Dir auch dann zustehen, wenn Dein Einkommen über der Grenze liegt; nur die staatliche Zulage entfällt.
Wie lange ist mein Geld gebunden?
Bei einem zulagenberechtigten Fondsvertrag gilt die Sperrfrist nach § 4 des 5. VermBG. Der Vertrag sieht Einzahlungen für sechs Jahre vor. Die Sperrfrist beginnt am 1. Januar des Jahres, in dem die erste VL-Zahlung eingeht, und endet nach sieben Jahren. Weil sie rückwirkend zum Jahresanfang beginnt, beträgt die tatsächliche Zeit ab der ersten Zahlung nicht immer sieben volle Jahre.
§ 4 Abs. 4 des 5. VermBG nennt Fälle, in denen eine vorzeitige Verfügung unschädlich sein kann. Dazu gehören unter bestimmten Voraussetzungen Tod oder völlige Erwerbsunfähigkeit, Heirat oder die Begründung einer Lebenspartnerschaft nach Ablauf von mindestens zwei Jahren seit Beginn der Sperrfrist, eine mindestens einjährige und weiterhin bestehende Arbeitslosigkeit, bestimmte berufliche Weiterbildungen sowie die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit unter Aufgabe der nichtselbstständigen Arbeit. Auch eine fristgerechte Wiederanlage des Erlöses in entsprechende Wertpapiere kann unschädlich sein.
Verfügst Du ohne einen gesetzlich unschädlichen Grund vorzeitig, kann der Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage nach § 13 Abs. 5 des 5. VermBG rückwirkend entfallen.
Bei einem nicht zulagenberechtigten VL-Vertrag richten sich Laufzeit und Verfügbarkeit nach den jeweiligen Vertragsbedingungen. Bei OSKAR VL gibt es keine siebenjährige Sperrfrist; Auszahlungen sind jederzeit möglich.
VL in Bausparvertrag, Banksparplan oder ETF: die Unterschiede
Welche Sparform zu Dir passt, hängt von Deinem Ziel, Deinem Anlagehorizont und Deiner Risikobereitschaft ab. Die Tabelle zeigt die wichtigsten Unterschiede bei Renditechancen, Risiken, Förderung und Verfügbarkeit.
| Sparform | Renditechance und Risiko | Förderung | Besonderheiten |
| ETF-Sparplan | Renditechancen durch Aktienmärkte; Kursschwankungen und Verluste möglich | Arbeitnehmersparzulage nur bei zulagenberechtigtem Fonds und Vertrag | Breite Kapitalmarktanlage; geeignet bei langem Anlagehorizont und entsprechender Risikobereitschaft |
| Bausparvertrag | Kein Aktienmarktrisiko; Verzinsung und Kosten sind tarifabhängig | 9 Prozent auf höchstens 470 Euro jährlich bei förderfähiger wohnungswirtschaftlicher Anlage | Kann mit einem späteren Bauspardarlehen verbunden sein |
| Banksparplan | Kein Aktienmarktrisiko; Verzinsung ist vertraglich geregelt | Keine Arbeitnehmersparzulage | Laufzeit und Verfügbarkeit richten sich nach dem Vertrag |
Wie werden vermögenswirksame Leistungen versteuert?
Der Arbeitgeberzuschuss zu Deinen VL gehört nach § 2 Abs. 6 des 5. VermBG grundsätzlich zum steuer- und sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohn. Kapitalerträge aus einem VL-ETF-Depot unterliegen grundsätzlich der Kapitalertragsteuer von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
Bei Aktienfonds sind nach § 20 Abs. 1 Investmentsteuergesetz (InvStG) 30 Prozent der Erträge steuerfrei, wenn der Fonds die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt. Ein Freistellungsauftrag kann Kapitalerträge bis zum verfügbaren Sparer-Pauschbetrag steuerfrei stellen. Dieser beträgt nach § 20 Abs. 9 Einkommensteuergesetz (EStG) 1.000 Euro pro Person und 2.000 Euro bei Zusammenveranlagung. Die Arbeitnehmersparzulage selbst ist nach § 13 Abs. 3 5. VermBG steuerfrei.